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Am 29.12.2014 sind neue Bestimmungen zum Umgang mit den EU-Heimtierpässen in Kraft getreten – hier werden nur die wesentlichen Neuerungen kurz zusammen
gefasst.

In der EU gelten ab 29. Dezember 2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren, d.h. mit Hunden, Katzen und Frettchen.

Für Tiere, die vor diesem Stichtag bereits einen gültigen EU-Pass besitzen ändert sich nichts, d.h. sie behalten ihren bereits ausgestellten Pass.

Welpen, die nach diesem Stichtag einen EU Pass ausgestellt bekommen, erhalten einen neuen EU-Heimtierausweis gem. Muster. Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens zwölf Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam, was neuerdings auch im Pass dokumentiert werden muss.

Die Tierärzte sind verpflichtet, vor dem Ausstellen des Ausweises zu überprüfen, ob das Tier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist bzw. es erst zu kennzeichnen, anschließend zu impfen und erst danach die entsprechenden Felder des Ausweises auszufüllen.

Die Angaben zum Tierhalter müssen von diesem unterschrieben werden.

Die Tierärzte sind verpflichtet, die Seite mit den Angaben zur Kennzeichnung des Tieres nach Erfassung der erforderlichen Informationen sowie in den Ausweis eingebrachte Aufkleber mit Informationen z. B. zur Tollwutimpfung mit selbstklebender Laminierungsfolie zu versiegeln, sofern diese bei Entfernung nicht unbrauchbar werden.

Im Abschnitt IV müssen Name und Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes eingetragen und von diesem unterschrieben werden.

Der den Ausweis ausstellende Tierarzt ist verpflichtet, die Ausweisnummer zusammen mit der alphanumerischen Nummer des Transponders oder der Tätowierung, dem Ort der Kennzeichnung, dem Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens sowie dem Namen und den Kontaktinformationen des Tierhalters für einen von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Mindestzeitraum, der drei Jahre nicht unterschreiten darf (also für mindestens drei Jahre), aufzubewahren.

Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesverband praktizierender Tierärzte.

Weitere Informationen zur Ausstellung von EU-Heimtierausweisen in unserer Praxis finden Sie hier.