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Viele Tierhalter sind verunsichert wenn sie nach der abgeschlossenen Behandlung die Rechnung erhalten.

Der Tierarzt legt sein Honorar jedoch nicht willkürlich fest, sondern ist an die vom Gesetzgeber festgelegten Gebührensätze gebunden, die in der GOT geregelt sind. Diese legt für ca. 800 Einzelleistungen und Behandlungsschritte die jeweiligen Höchst- und Mindestpreise mit dem sogenannten einfachen Satz fest. Dieser einfache Satz darf vom Gesetzgeber her nicht unterschritten werden!

Je nach Schwierigkeitsgrad und Aufwand des Einzelfalles darf der Tierarzt seine Leistung mit dem ein- bis dreifachen Gebührensatz, bei landwirtschaftlichen Nutztieren bis dem zweifachen Satz,abrechnen. Wichtig ist zu beachten dass die GOT keine "Komplettpreise" für eine tierärztliche Leistung angibt, sondern dass sie nach dem Baukastenprinzip arbeitet. So besteht z.B. eine Kastration aus einer Voruntersuchung, der Narkose, der eigentlichen OP und der Injektion eines Antibiotikums/Schmerzmittels. Weitere Kosten für Material, Laborbefunde, Medikamente, evtl. Fahrtkosten/Hausbesuch sowie die zu erhebende Mehrwertsteuer fallen noch zusätzlich an.

Vor Beginn einer umfangreicheren Behandlung Ihres Tieres erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Zahlungsmöglichkeiten:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Beratungen, Behandlungen, klinische Leistungen, Medikamenten- und ggf. Diätfutterabgabe grundsätzlich nicht auf Rechnung erfolgen können. Bezahlungen erfolgen bitte in bar oder per ec-Card mit PIN, selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine detaillierte Quittung. Notfallbehandlungen und Operationen müssen sofort bei Abholung des Patienten beglichen werden. Vielen Dank!